WEBVTT

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00:00:04.820 --> 00:00:10.000
Herzlich willkommen in unserer Kanzlei. Heute informieren wir Sie zu folgendem Thema:

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00:00:10.000 --> 00:00:12.120
Der Sozialversicherungsrechner

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00:00:12.120 --> 00:00:17.260
Mit unserem Sozialversicherungsrechner können Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge ermitteln.

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00:00:17.260 --> 00:00:21.560
Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Die vorläufige Berechnung und

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00:00:21.560 --> 00:00:25.420
die Berechnung der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge.

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00:00:25.420 --> 00:00:30.780
Wenn Sie zu einem Feld nähere fachliche Erklärungen lesen möchten, klicken Sie auf das „Fragezeichen“.

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00:00:30.780 --> 00:00:34.920
So gelangen Sie in den Hilfetext des jeweiligen Eingabefeldes.

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00:00:34.920 --> 00:00:39.660
Die vorläufige Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird wie folgt durchgeführt:

9
00:00:39.660 --> 00:00:43.740
Wählen Sie bei „Berechnungsgrundlage“
jenes Jahr aus, für das Sie die vorläufigen

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00:00:43.740 --> 00:00:47.920
Werte bemessen möchten. Wurde Ihr Unternehmen neu gegründet, dann

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00:00:47.920 --> 00:00:51.780
klicken Sie bitte auf „Neuzugänge“. Wählen Sie unter „Betriebseröffnung“

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00:00:51.780 --> 00:00:56.780
aus, wann der Betrieb gegründet wurde. Unter „Versicherungsmonate“ können Sie

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00:00:56.780 --> 00:01:01.880
eingeben, für wie viele Monate die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden sollen.

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00:01:01.880 --> 00:01:06.200
Geben Sie die Erwerbseinkünfte aus diesem Jahr und die vorgeschriebenen Pensions- und

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00:01:06.200 --> 00:01:10.160
Krankenversicherungsbeiträge ein. Wählen Sie bei „Versicherungsgruppe“

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00:01:10.160 --> 00:01:13.820
aus, ob Sie: normal GSVG-pflichtversichert,

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00:01:13.820 --> 00:01:15.720
neuer Selbstständiger oder

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00:01:15.720 --> 00:01:18.140
FSVG-pflichtversichert sind.

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00:01:18.140 --> 00:01:22.240
Wenn Sie zu einer Höherversicherung optiert haben, wählen Sie beim Punkt „Option“

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00:01:22.240 --> 00:01:27.420
aus, ob Sie sach- oder geldleistungsberechtigt sind und die jeweilige Variante.

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00:01:27.420 --> 00:01:32.720
Wenn Sie neben Ihrem Unternehmen noch Einkünfte aus anderen Tätigkeiten erhalten oder Geldleistungen

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00:01:32.720 --> 00:01:37.420
beziehen (wie z. B. Pensionszahlungen), kann dies zur Versicherungspflicht in zwei oder

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00:01:37.420 --> 00:01:41.720
mehreren Krankenversicherungen führen. In diesem Fall klicken Sie bitte auf das Kästchen

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00:01:41.720 --> 00:01:43.700
neben „Mehrfachversicherung“.

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00:01:43.700 --> 00:01:48.480
Die Berechnung der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge wird wie folgt durchgeführt:

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00:01:48.480 --> 00:01:52.440
Wählen Sie bei „Berechnungsgrundlage“ jenes Jahr aus, für das Sie die endgültigen

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00:01:52.440 --> 00:01:56.660
Werte bemessen möchten. Für die ersten drei Felder „Neuzugänge“,

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00:01:56.660 --> 00:02:00.580
„Betriebseröffnung“ und „Versicherungsmonate“
gelten dieselben Vorschriften wie bei der

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00:02:00.580 --> 00:02:06.340
Dateneingabe für die „vorläufige Berechnung“. Geben Sie bitte im Feld „Summe der Erwerbseinkünfte

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00:02:06.340 --> 00:02:11.420
gemäß Einkommensteuerbescheid“ den Wert aus Ihrem Einkommensteuerbescheid ein.

31
00:02:11.420 --> 00:02:16.800
Im Feld „Vorauszahlung Kranken- und Pensionsversicherung“ geben Sie bitte die bereits bezahlten Beträge

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00:02:16.800 --> 00:02:20.100
ein. Im Feld „Nachbemessung Vorjahre“ geben

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00:02:20.100 --> 00:02:22.920
Sie die Nachbemessungen der letzten Jahre ein.

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00:02:22.920 --> 00:02:27.660
Für die letzten drei Felder „Versicherungsgruppe“, „Option“ und „Mehrfachversicherung“

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00:02:27.660 --> 00:02:32.320
gelten dieselben Vorschriften wie bei der
Dateneingabe für die „vorläufige Berechnung“.

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00:02:32.320 --> 00:02:37.020
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Website oder gerne auch von

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00:02:37.020 --> 00:02:39.560
unserem Beraterteam.

