Photovoltaik
Unsere Kanzlei hat sich seit Jahren auf die steuerliche Beratung von Betreibern von Photovoltaikanlagen spezialisiert. Ein Betreiber einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage, der den Strom an Netzbetreiber verkauft, gilt als Unternehmer. Damit gilt es in steuerlicher Hinsicht einiges zu beachten. Wir haben die richtigen Tipps und Infos für Sie parat!
Wir beraten Sie kompetent über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten in
Hinblick auf:
- umsatzsteuerliche Aspekte
- Vorsteuer-Abzug
- Einkommensteuer
- Steuererklärung
- Abschreiben der Anschaffungskosten
- Aufzeichnungspflichten
- u.v.m.